Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragspartner:

Auftragsgeber für Tattoos, Tattoo-Entfernung, Permanent Make-Up
und Mitarbeiter von “Magic of Art”,

Emsstrasse 5

49134 Wallenhorst

§2 Auftragsannahme:

Das Tattoo-Studio “Magic of Art” arbeitet NICHT an Kunden die unter Alkohol-/Drogeneinfluss stehen oder sich in Schwangerschaft/Stillzeit befinden.
Tätowiert werden Kunden grundsätzlich nur ab dem Alter von 18 Jahren.
Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt in unserem Studio auch mit Erziehungsberechtigtem untersagt! Die Begleitung sollte sich auf eine Person pro Kunde begrenzen.

Bei der Annahme von Aufträgen, verlangt “Magic of Art” eine Anzahlung, welche sofort bei Terminvergabe fällig wird; die allerdings voll mit den Tattookosten verrechnet wird.
Sollte der Termin von seiten des Kunden nicht eingehalten werden und nicht spätestens 3 Werktage vor dem Termin storniert oder verschoben werden, verfällt für den Kunden der Anspruch auf die Anzahlung.
Bei Terminabsagen (egal aus welchem Grund) werden 20% der Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten, der Rest kann dem Kunden gegen Vorlage des Terminzettels erstattet werden.
Des weiteren behält sich “Magic of Art” vor, Arbeiten und Aufträge unbegründet abzulehnen.

§3 Einverständnis des Kunden

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und bestätigt, dass die an ihm vorzunehmenden Körpermodifikationen nach seinem freien Willen vorgenommen werden.
Der Kunde erklärt des weiteren, sich eingehend über die eventuellen Risiken und Folgerisiken der von ihm in Auftrag gegebenen Arbeit (Tattoo etc.) informiert zu haben und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf.
Der Kunde tritt sein Recht auf körperliche Unversehrtheit im Rahmen der von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten an das Studio bzw. seinen Mitarbeitern ab.

§4 Haftung des Magic of Art-Tattoo-Studios

Die Haftung des Tattoo-Studios “Magic of Art” für die von ihm ausgeführten Arbeiten beschränken sich lediglich auf den reellen Schaden sowie auf grobe Fahrlässigkeit und wird auf die Höhe des Auftragswertes abgedungen. In keinem Fall wird garantiert, dass die ausgeführten Arbeiten den Vorstellungen und Ansprüchen des Kunden genüge leisten bzw. ihm gefallen. Für eventuelle wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche Einbußen die dem Kunden entstehen, können weder das Magic of Art-Tattoo-Studio, noch seine Mitarbeiter in Haftung genommen werden.
“Magic of Art” trägt keine Haftung für durch Blut oder Farbe verschmutzte Kleidung.

§5 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich bei der Erteilung eines Auftrages über vorhandene Allergien, Überempfindlichkeiten, Erbkrankheiten, Krankheiten und ansteckende Krankheiten zu informieren, auch wenn diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten bekannt werden.
Des weiteren bestätigt der Auftraggeber das 18. Lebensjahr vollendet zu haben und frei über seinen Körper entscheiden zu können.
Sollte der Kunde wider besseren Wissens Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o. g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich “Magic of Art” vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Kunden vorzugehen bzw. auch nach Ausführung der Arbeiten eine dem Risiko entsprechende Zulage zu verlangen und einzufordern.
Der Kunde verpflichtet sich der ihm ausgehändigten Pflegeanleitung nachzukommen und dieser nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten. Sollten dies seitens des Kunden nicht eingehalten werden, verfällt jede Art der Haftung durch “Magic of Art” für daraus resultierende Folgeerscheinungen gleich welcher Art.
Der Kunde verpflichtet sich zum vereinbarten Termin pünktlich zu erscheinen, und falls nötig die Verspätung rechtzeitig zu melden.

§6 Preise und Bezahlung

Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich als Schätzungspreise.
Was ein Tattoo letztendlich kostet ist abhängig von Größe und dem Motiv, wobei der Preis allein nach Aufwand an Stunden berechnet wird.
Sollten mehrere Sitzungen zur Fertigstellung benötigt werden, wird jeweils nur die Arbeitszeit pro Sitzung berechnet.
Der Preis für ein Tattoo versteht sich inklusive Nachstechen – gegen Vorlage des ausgehändigten Terminzettels.
Nachstechtermine sind im Laufe von 6 Wochen kostenfrei, jedoch nach dieser Frist kostenpflichtig.